Jonas Aebi

Stadtforschung | Sozialwissenschaft | Textarbeit

Das Recht auf Stadt

Rezension in Widerspruch 68/16 zu:

Henri Lefebvre: Das Recht auf Stadt. Ins Deutsche übersetzt von Birgit Althaler. Edition Nautilus, Hamburg 2016 (219 S.)

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Endlich! Fast fünfzig Jahre hat es gedauert, bis Henri Lefebvres Le droit à la ville auf Deutsch übersetzt wurde. Im März 1968 wurde es erstmals auf Französisch publiziert. Lefebvre hat die Streitschrift innert wenigen Monaten auf Papier gebracht, als sich die Turbulenzen des Pariser Mai 1968 bereits ankündigten. Der Philosoph, damals an der Universität Paris­ Nanterre lehrend, war mit Gruppen der StudentInnenbewegung verbunden, insbesondere der Situationistischen Internationale, mit der er bis zu einem Streit mit Guy Debord einen regen inhaltlichen Austausch pflegte. «Unter den Pflastersteinen liegt der Strand», skandierten damals die SituationistInnen. Und knapp hundert Jahre nach der Pariser Commune von 1871 war es erneut der städtische Raum (und nicht etwa die Fabrik), wo der antikapitalistische Widerstand kulminierte. Auch deshalb barg Lefebvres Buch Sprengkraft: Es vermochte der «Wiedereroberung der Stadt» (S. 46) eine philosophische Grundlage und einen politischen Slogan zu geben: Das Recht auf Stadt.

In den letzten Jahren ist das Recht auf Stadt wieder zu einem viel benutzten «Appell» und «einer Forderung» (S. 165) städtischer Bewegungen geworden. Selten hatte ein Buch, zumindest im deutschsprachigen Raum, einen so grossen «impact­before­publication», wie Christoph Schäfer in seinem Vorwort bemerkt. Ausgehend vom Hamburger Recht-­auf-Stadt­-Netzwerk sind im letzten Jahrzehnt in vielen deutschsprachigen Städten stadtpolitische Zusammenschlüsse entstanden. Doch auch in den USA besteht ein Right-to-the-City-Network, Wohnungslose in Durban, Künstlerinnen in Caracas und selbst die Unesco berufen sich auf den Slogan. Das Recht auf Stadt eignet sich als Mantelkonzept für vielfältige städtische Kämpfe – doch läuft es deshalb auch Gefahr, zu einem mit Bedeutung überfrachteten Begriff zu werden und an politischer Kontur zu verlieren.

Die (sehr gute) Übersetzung kommt also zu einem wichtigen Zeitpunkt. Enttäuscht wird jedoch, wer ein konkretes politisches Programm vorzufinden hofft. Lefebvre schreibt poetisch, suchend, legt erste Gedankenstützen für seine Stadt­ und Raumphilosophie, die er später in La révolution urbaine (1970) und La production de l’espace (1973) systematischer ausarbeiten wird. Die Kon­zepte sind politisch aufgeladen, doch bleiben sie offen, auch mit Absicht: Ein politisches Projekt wird nicht in der The­orie, sondern in einer gesellschaftlichen Praxis erarbeitet, von der wiederum die Philosophie Teil ist. Lefebvre versucht, Marx’ «Aufhebung der Philosophie in der Praxis» zu verwirklichen, «das Denken und das Handeln für Möglichkeiten zu öffnen, indem Perspektiven und ein Weg aufgezeigt werden», wie er in der «Vorwarnung» des Buches schreibt (S. 27).

Über weite Strecken ist die 173 Seiten lange Schrift denn auch ein Mäandern durch die Geschichte der Stadt und der Philosophie. Es wird gezeigt, wie das Denken vom antiken Athen bis zu den Stadtstaaten der Renaissance von dem urbanen Leben ausging. Damals, beob­achtet Lefebvre, sei die Stadt noch als Gebrauchswert produziert worden, als œuvre, als (Kunst-­)Werk. Denn: «Der höchste Gebrauch der Stadt […] ist das Fest.» (S. 31) Deshalb seien Städte noch Zentren des gesellschaftlichen Lebens gewesen. Gewiss, Lefebvre blendet so die damaligen Herrschaftsstrukturen aus, womit er einer Nostalgie für die vor­industrielle Stadt zu verfallen scheint. Doch der nostalgische Blick verfällt keinem «Früher war alles besser», er richtet sich nach vorne, indem er in dem nur scheinbar Verlorenen das revolutionäre Potenzial des Urbanen erblickt: «Es ist eine geistige und soziale Form, die der Gleichzeitigkeit, der Versammlung, des Zusammenwirkens, der Begegnung.» (S. 124f.) Die Dichte der Städte ermöglicht die Begegnung von Differenzen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, an der Zentralität. Das Urbane ist so potenziell integrierend, es weckt den Wunsch nach Selbstbestimmung.

Mit der Industrialisierung kommt es zu einer «Krise der Stadt», die Lefebvre mit dem Doppelbegriff «Explosion/Im­plosion» fasst (S. 38): Die Städte explodie­ren, an ihren Rändern nahe der Industrie wuchern neue ArbeiterInnensiedlungen und Elendsviertel. Gleichzeitig implo­dieren die Innenstädte. Sie verfallen oder werden zu monotonen Geschäftszonen. Das städtische Leben, durch die kunst­vollen Innenstädte beflügelt, verschwin­det. «Der Tauschwert, die allgemeine Durchsetzung der Ware im Zug der In­dustrialisierung, unterwirft sich tenden­ziell die Stadt.» (S. 33) Damit setzt Lefeb­vre den marxistischen Widerspruch zwischen Gebrauchs-­ und Tauschwert als grundlegenden Konflikt des Rechts auf Stadt.

Die Industrialisierung trägt die Urba­nisierung also in sich, ja diese selbst ist «Ziel und Finalität der Industrialisie­rung» (S. 195). Diese dialektische Verbin­dung von Industrialisierung und Urba­nisierung aufzuzeigen war eine damals neue, vom Marxismus vernachlässigte These, mit der Lefebvre quasi im Vorbei­gehen der marxistischen Stadtforschung die Tür öffnete und die in der Folge etwa zur Grundannahme der urbanen politi­schen Ökonomie David Harveys wird. Lefebvre selbst entfernt sich sodann wieder von der ökonomischen Analyse: Er sieht die kapitalistische Urbanisie­rung als Klassenstrategie der aufstre­benden Bourgeoisie, welche die ihr un­wohle Unordnung des urbanen Lebens zu kontrollieren sucht: Baron Hauss­mann, von 1853 bis 1870 Stadtplaner von Paris, reisst die ArbeiterInnenviertel nie­der und baut grosse, dem Militär zugängliche Boulevards. Die Innenstadt wird zum Konsum­ und zum «Entschei­dungszentrum» (S. 184), die Teilhabe an der Macht verschränkt sich mit der Teilhabe an der Zentralität der Stadt; ein ver­räumlichter Klassenkampf, der in der Pariser Kommune von 1871 mündet und – wie von Haussmann vorgesehen – mit dem Einmarsch des französischen Militärs in Paris eine vorläufige Entschei­dung findet.

Über weite Teile konzentriert sich Le­febvre jedoch auf die «Krise der Stadt» der 1960er­-Jahre: In Paris werden die Grandes Ensembles gebaut, modernisti­sche Wohnblöcke in den Banlieues. Die ArbeiterInnenschaft wird in «Wohnge­biete» am Stadtrand verbannt. Der Urba­nismus wird zur «Ideologie und Praxis» (S. 28). Er gibt vor, die Stadt sei durch «Spezialwissenschaften» berechenbar und ihre Probleme durch technokrati­sche Planung zu lösen. Was diese moder­nistische Raumplanung aber bewirkt, sei letztlich eine «desintegrierende Inte­gration». Sie baue eine Stadt, die das Ur­bane fortwährend zu zerstören versucht. Lefebvre spricht deshalb mit Blick auf die «Wohngebiete» auch von einer «desurbanisierenden Urbanisierung». Dieser Analyse sollte erneut Aufmerk­samkeit geschenkt werden, denn heute sind es dieselben Banlieues, die als «Terrorquartiere» oder «No-go-Zonen» Eingang in die migrationspolitischen Debatten gefunden haben. Lefebvres Analyse ermöglicht damit, die stadtpoli­tische Dimension der «Integrationsfra­ge» in den Fokus zu nehmen.

Doch was ist nun mit dem Recht auf Stadt? Lefebvre lässt sich Zeit – und hält sich kurz: Erst im drittletzten Kapitel spricht er zum ersten Mal vom Recht auf Stadt, das er mit folgendem Befund ein­leitet: «Die historisch geformte Stadt lebt nicht mehr, lässt sich praktisch nicht mehr erfassen. Sie ist nur noch ein Ge­genstand kulturellen Konsums für die Touristen, für den Ästhetizismus, der nach Spektakel und Pittoreskem lächzt». (S. 150) Doch das Recht auf Stadt sei kein «einfaches Recht auf Besuch oder Rückkehr in die traditionellen Städte» (S. 166). In der «Einleitung zu Raum und Politik», welche dem Buch als Nachwort angehängt ist, macht Lefebvre auf den letzten Seiten deutlicher, was er unter dem Recht auf Stadt versteht: Ein «Recht auf Begegnung und Versammlung», als Teil­habe aller StadtbewohnerInnen an einer erneuerten «Zentralität», das Recht, «in allen Kommunikations-, Informations- sowie Tauschnetzen und -­kreisläufen berücksichtigt zu werden» (S. 215f.).

Das Urbane, das potenziell in den desurbanisierten Städten schlummert, soll verwirklicht werden, ein «städtisches Leben in verwandelter, erneuerter Form» (S. 150). In der Diskussion über das Buch wird deshalb immer wieder be­tont, dass das Recht auf Stadt nicht als bürgerliches Recht verstanden werden könne. Vielmehr sei es eine politische Praxis, die sich die «Aneignung» des städtischen Raumes zum Mittel und Ziel mache. Hier wird die Nähe Lefebvres – 1958 wegen kritischen Äusserungen zur Politik der Sowjetunion von der Kommunistischen Partei Frankreichs ausge­schlossen – zu den radikalen sozialisti­schen Gruppen Frankreichs erkennbar, die die Sowjetunion als Staatskapitalis­mus analysierten und jegliche Form der Bürokratisierung ablehnten. Lefebvre übernimmt deren Forderung nach «autogestion generalisée» (im Buch als «verallgemeinerte Selbstverwaltung» übersetzt) und versucht, sie städtisch zu denken.

Darin mögen sich Besetzerinnen, Künstler und Aktivistinnen wiederfin­den, die sich die Aneignung und die Selbstverwaltung des städtischen Rau­mes in kulturellen Freiräumen, Quar­tierinitiativen oder selbstorganisierten Wohnprojekten zur politischen Strategie gemacht haben. Lefebvre macht diese «urbanistischen Projekte», die «hellsich­tig ‹utopisch›» seien (S. 161), als essenziel­len Bestandteil seiner schemenhaft dar­gestellten «urbanen Strategie» aus. Ebenfalls Teil dieser Strategie ist ein «po­litisches Programm der Stadtreform» (S. 160), das sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützt und versucht, in die Tagespolitik der Stadtplanung einzu­greifen. Denn gerade weil die bestehen­den gesellschaftlichen Verhältnisse den städtischen Raum erst produzieren, stellt der Kampf um eine andere Produk­tion von Stadt auch gesellschaftliche Verhältnisse infrage: «An sich reformistisch, wird die Strategie der Sanierung der Stadt ‹zwangsläufig› revolutionär, nicht durch die Kraft der Dinge, sondern gegen die etablierten Dinge.» (S. 159) Dies mag besonders jenen sozialdemokratischen Kräften ein Mahnwort – oder eine Perspektive – sein, die in vielen von ih­nen regierten Städten den neoliberalen Umbau selbst vollzogen haben.

Doch fordert solch eine «auf die Wis­senschaft von der Stadt gestützte urbane Strategie» (ebd.) auch die Sozialwissen­schaften heraus. Gerade dort wird Le­febvre seit einigen Jahren vermehrt Auf­merksamkeit geschenkt, nicht zuletzt dank der deutschsprachigen Arbeiten von Christian Schmid. Lefebvres Kon­zept der dreidimensionalen Raumpro­duktion erfreut sich einer vielfältigen Ausarbeitung für methodologische For­schungsdesigns (inklusive der des Re­zensenten). Doch einer solchen Aneig­nung durch die Sozialwissenschaften droht die Gefahr, Lefebvre «unter weit­gehender Ausblendung seiner revoluti­onstheoretischen Ambitionen» zu lesen, wie Klaus Ronneberger in einem Inter­view mit der WOZ vom 3. April 2014 mahnte. Dies ist spätestens dann der Fall, wenn Architekten wie Herzog & de Meuron, Marcel Meili und Roger Diener sich Lefebvre als theoretisches Gerüst für ihren raumpolitischen Entwurf Die Schweiz. Ein städtebauliches Portrait (2005) aneignen. Zwar hebt sich so die Philosophie in der Praxis auf. Nur in der falschen.

Eine Beschäftigung mit Lefebvres stadtpolitischer Streitschrift scheint also heute dringender denn je. Doch, so glaube ich, nicht hauptsächlich für akti­vistische Stadtgruppen, die das Recht auf Stadt bereits zur Praxis machen und «einen Weg aufzeigen» – sondern vor al­lem für Wissenschaftlerinnen und Stadtpolitiker, die den an sie gerichteten Appell Lefebvres bisher nur allzu gerne überhört haben. Die Herausforderung besteht heute darin, an Lefebvres Pro­jekt einer neuen «Wissenschaft der Stadt» zu arbeiten, die mehr ist als eine Kritik der neoliberalen Produktion des Raumes: Eine Wissenschaft, die ausge­hend von der gesellschaftlichen Praxis der Recht-auf-Stadt-Initiativen «Per­spektiven aufzeigt», wie eine andere, emanzipatorische Produktion von Stadt gedacht und stadtpolitisch umgesetzt werden kann.

Jonas Aebi